Pickerl – Umweltplakette Österreich

Umweltplakette Österreich – Pickerl

Umweltplakette Österreich

Niedrig-Emissionszonen wurden auch im Nachbarland Österreich eingerichtet, sie sind dort in mehreren Regionen in Kraft. Auf dieser Seite erfahren Sie unter anderem, wo und für welche Fahrzeuge Sie eine Feinstaubplakette (auch bekannt als Umwelt-Pickerl brauchen, wie viel die Plakette kostet und welche Bußgelder drohen können

Gültigkeit der Umweltplakette

Die Feinstaubplakette ist zeitlich unbegrenzt gültig, da Sie sie gegen Vorlage von Teil II Ihrer Zulassungsbescheinigung erhalten und sie an die Identifikationsnummer des Fahrzeugs gebunden ist, für das sie ausgestellt wurde.

Informationen zum Bußgeld in Österreich und zum Anbringen der Feinstaubplakette

Ist das Fahrzeug nicht mit der Umweltplakette gekennzeichnet, drohen hohe Bußgelder von bis zu 2.180 EUR. Beachten Sie bitte: Die deutsche Feinstaubplakette darf nicht verwendet werden, um durch Niedrig-Emissionszonen in Österreich zu fahren. Kleben Sie Ihre Plakette von innen auf die Windschutzscheibe, entweder unten rechts (neben die Vignette) oder in die rechte obere Ecke.

Pickerl Österreich - Versinonen

Welche Fahrzeuge sind kennzeichnungspflichtig?

Österreich teilt Fahrzeuge in mehrere Klassen ein. Nur für einige dieser Klassen ist eine Umweltplakette vorgeschrieben. Für die übrigen gilt die Pflicht bis auf Weiteres nicht. Betrachten wir zunächst diejenigen Fahrzeugklassen, die für uns wichtig sind:

  • Klasse L - Kraftfahrzeuge, in der Regel solche mit weniger als vier Rädern
  • Klasse M - Kraftfahrzeuge, die mindestens vier Räder haben und der Personenbeförderung dienen
  • Klasse N - Kraftfahrzeuge, die mindestens vier Räder haben und der Güterbeförderung dienen (Nutzfahrzeuge)
  • Klasse O – Fahrzeuge mit Anhänger
  • Klasse T - Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke

Die Pflicht, eine Feinstaubplakette anzubringen, gilt nur für Fahrzeuge der Klasse N, (einschließlich N1, also Kleinlastwagen). Für andere Fahrzeugklassen ist bis auf Weiteres keine Plakette erforderlich. Von der Kennzeichnungspflicht für Kraftfahrzeuge befreit sind somit Pkw (M1), Busse (M2, M3), Motorräder (L) und Zugmaschinen (T). Historische Fahrzeuge mit Oldtimer-Kennzeichen und Oldtimer-Zertifikat haben eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Niedrig-Emissionszone.

Was für eine Feinstaubplakette brauche ich?

Österreich unterscheidet sechs Stufen der Luftverschmutzung, das heißt, Sie können für Ihr Fahrzeug eine von sechs verschiedenen Umweltplaketten bekommen, die das Fahrzeug einer bestimmten Schadstoffklasse zuordnen.

Umweltplaketten werden auf der Grundlage der EU-Schadstoffrichtlinie (ECE-Regelung) ausgegeben. Für die Umweltplakette müssen Sie lediglich die Zulassungsbescheinigung für Ihr Fahrzeug (Teil II) vorweisen. Anschließend erhalten Sie die entsprechende Plakette. Für die Online-Bestellung der Feinstaubplakette, die Ihnen binnen 14 Tagen per Post geschickt wird, müssen Sie uns nur eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeugs senden. Den Rest übernehmen wir für Sie.

 

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