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Blaue E-Plakette für Deutschland

Für Elektrofahrzeuge

Blaue E-Plakette für Deutschland

Was ist die blaue E-Plakette für Deutschland?

Die E-Plakette ist für Fahrzeuge gedacht, die außerhalb Deutschlands zugelassen sind und nach den deutschen Regeln für Vorteile der Elektromobilität als Elektrofahrzeuge gelten. Wenn eine Stadt oder Behörde solche Vorteile eingeführt hat, zeigt die E-Plakette, dass Ihr Fahrzeug Anspruch auf lokale Vergünstigungen hat, etwa kostenloses Parken oder besonderen Zugang zu bestimmten Straßen oder Zonen.

Die blaue E-Plakette ist an das Kennzeichen gebunden und unbegrenzt gültig.

Wo gelten die Vorteile der E-Plakette?

Die Vorteile der E-Plakette gelten nur in Bereichen, in denen eine Stadt oder Straßenverkehrsbehörde Privilegien für Elektromobilität eingeführt und dies mit Verkehrszeichen gekennzeichnet hat. Diese Vorteile gibt es nicht überall, aber in vielen deutschen Städten – und ihre Zahl wächst. Sie unterscheiden sich je nach Ort und können zum Beispiel kostenloses Parken umfassen. In Berlin können sie zum Beispiel die grüne Umweltplakette vollständig ersetzen.

Elektrofahrzeuge können in vielen deutschen Städten von grüner Mobilität profitieren, darunter Berlin, München, Hamburg und Hannover sowie weitere Großstädte.

Deutsche Städte mit EV-Vorteilen

Blaue E-Plakette vs. grüne Umweltplakette

Die E-Plakette ist ein freiwilliger Aufkleber für Elektrofahrzeuge mit ausländischer Zulassung. Sie ersetzt nicht die grüne Umweltplakette, die für alle Umweltzonen in Deutschland erforderlich ist. Mit der E-Plakette können Sie lokale EV-Vorteile nutzen, während die grüne Umweltplakette die Standardvoraussetzung für die Einfahrt in Umweltzonen bleibt. Die grüne Umweltplakette können Sie in unserem E-Shop kaufen.

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Lokale Vorteile für E-Fahrzeuge nutzen

In vielen deutschen Städten gültig

Unbegrenzt gültig

An Ihr Kennzeichen gebunden

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Wer kann eine E-Plakette bekommen?

Sie können Anspruch auf eine E-Plakette haben, wenn Ihr Fahrzeug außerhalb Deutschlands zugelassen ist und es sich um ein Batterie-Elektrofahrzeug (BEV), ein Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV) oder einen Plug-in-Hybrid (PHEV) handelt, der mindestens eines dieser Kriterien erfüllt: CO₂-Emissionen von 50 g/km oder weniger oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40 km. Benzin- und Dieselfahrzeuge (einschließlich EURO 6), Mild-Hybride (ohne Plug-in) und PHEV, die diese Kriterien nicht erfüllen, sind nicht berechtigt.

In Deutschland zugelassene Fahrzeuge dürfen keine blaue E-Plakette erhalten. Der Grund dafür ist, dass sie mit dem E-Kennzeichen bereits eine eigene entsprechende Kennzeichnung haben.

Berechtigt:

  • Batterie-Elektrofahrzeug (BEV)
  • Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV)
  • Plug-in-Hybrid (PHEV)
    • Voraussetzungen:
      • CO₂ ≤ 50 g/km oder
      • rein elektrische Reichweite ≥ 40 km, wenn die Erstzulassung nach 2018 erfolgte, oder
      • rein elektrische Reichweite ≥ 30 km, wenn die Erstzulassung vor 2018 erfolgte

Nicht berechtigt:

  • Benzin-/Dieselfahrzeuge (einschließlich EURO 6)
  • LPG-/Gasfahrzeuge
  • Mild-Hybride
  • Nicht berechtigte PHEV

 

Für wen lohnt sich die E-Plakette?

Wann sich die E-Plakette in der Regel lohnt

Die E-Plakette lohnt sich in der Regel, wenn Ihr Fahrzeug außerhalb Deutschlands zugelassen ist und Ihr Heimatland nicht bereits eine gleichwertige Kennzeichnung für Elektrofahrzeuge ausstellt, die in Deutschland anerkannt wird. Sie hilft Ihnen dabei, lokale Vorteile der Elektromobilität zu nutzen, zum Beispiel Parkvorteile (z. B. Gebührenbefreiung oder längere zulässige Parkdauer), Zugang zu bestimmten Straßen oder Fahrstreifen und lokale Zufahrtsausnahmen. Diese Vorteile gelten nur dort, wo sie offiziell eingeführt und eindeutig ausgeschildert wurden.

In Deutschland eingeführte E-Plakette-Vorteile

Letzte Aktualisierung: 3/2026

Stadt Vorteile
Bayern (landesweit: alle Kommunen in Bayern) Bis zu 3 Stunden kostenloses Parken auf allen öffentlichen Parkflächen, auf denen sonst Parkgebühren anfallen würden (seit 1. April 2025, gültig in ganz Bayern).
Berlin Berlin hat eine Allgemeinverfügung, die es Elektrofahrzeugen mit E-Kennzeichen erlaubt, ohne grüne Umweltplakette in die Berliner Umweltzone einzufahren. Ausländische Elektrofahrzeuge können mit der blauen E-Plakette in die Umweltzone einfahren.
Düsseldorf Die Stadt Düsseldorf weist darauf hin, dass die Umweltspuren / Sonderfahrstreifen von Bussen, Fahrrädern, Taxis und Elektrofahrzeugen genutzt werden dürfen.
Gelsenkirchen Drei Stunden kostenloses Parken überall dort, wo normalerweise ein Parkschein erforderlich wäre (auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Parkhäusern bzw. Parkflächen). Weitere lokale Vorteile sind günstigere Bewohnerausweise sowie Genehmigungen für Handwerksbetriebe sowie soziale und ambulante Dienste (für Elektrofahrzeuge mit E-Plakette).
Hamburg Kostenloses Parken an allen Parkscheinautomaten in Hamburg innerhalb der jeweils geltenden Höchstparkdauer mit E-Plakette.
Hannover Kostenloses Parken im öffentlichen Raum (Parkgebührenzonen I-III) für Fahrzeuge mit E-Plakette bis zum 31. Dezember 2026. Eine Parkscheibe ist erforderlich, und die maximale Parkdauer von 2,5 Stunden gilt weiterhin. Dies gilt nicht in Parkhäusern.
Kiel Im ausgewiesenen Innenstadtbereich können berechtigte Fahrzeuge bis zu 2 Stunden kostenlos auf gebührenpflichtigen Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum parken. Eine Parkscheibe ist erforderlich, und eventuell kürzere örtliche Höchstparkzeiten gelten weiterhin.
München Berechtigte Elektrofahrzeuge (mit E-Plakette) können bis zu drei Stunden kostenlos auf öffentlichen Parkplätzen im Straßenraum und anderen öffentlichen Parkflächen parken (erkennbar am blauen Zeichen “P”). Die Berechtigung muss per Parkscheibe oder Park-App nachgewiesen werden; nach 3 Stunden gelten die normalen Gebühren.
Sindelfingen Batterieelektrische Fahrzeuge können auf städtisch bewirtschafteten gebührenpflichtigen Parkplätzen kostenlos parken. Die Stadt weist darauf hin, dass diese Regelung jährlich überprüft wird und ab 2024 bis auf Weiteres gilt. Der Nachweis der Berechtigung erfolgt über eine E-Plakette.

Wie erhält man die blaue E-Plakette für ein ausländisch zugelassenes Fahrzeug?

Um eine E-Plakette für ein ausländisch zugelassenes Fahrzeug zu erhalten, müssen Sie in der Regel ein Dokument vorlegen, das die Einstufung des Fahrzeugs als Elektrofahrzeug bestätigt. Das ist Ihre Zulassungsbescheinigung (oder ein gleichwertiges Dokument), ein Certificate of Conformity (CoC), oder ein anderes geeignetes Dokument, aus dem klar hervorgeht, dass das Fahrzeug als Elektrofahrzeug gilt. Bestellen Sie die blaue E-Plakette direkt auf unserer Website – mit kostenloser, schneller Lieferung weltweit.

FAQ zur blauen E-Plakette

Ist die E-Plakette dasselbe wie ein blauer EURO 6-Aufkleber?

Nein. Die E-Plakette ist für Elektrofahrzeuge gedacht und gehört nicht zu einem separaten EURO 6-Plakettensystem. Das deutsche Umweltplaketten-System wurde nicht um eine neue “blaue EURO 6-Plakette” erweitert.

Brauche ich eine E-Plakette, wenn mein Land Elektrofahrzeuge bereits kennzeichnet?

Wir empfehlen, eine E-Plakette zu besorgen, da sie eine klare Möglichkeit bietet, die Berechtigung ausländisch zugelassener Elektrofahrzeuge in Deutschland nachzuweisen. Einige ausländische EV-Kennzeichnungen werden möglicherweise anerkannt, die Anerkennung kann jedoch je nach örtlicher Behörde unterschiedlich ausfallen. Die E-Plakette kann daher helfen, Unsicherheiten zu verringern.

Sind Plug-in-Hybride berechtigt?

Nur einige Plug-in-Hybride sind für eine E-Plakette berechtigt. Ein Plug-in-Hybrid (PHEV) ist nur dann berechtigt, wenn er mindestens einen dieser Schwellenwerte erfüllt: CO₂-Emissionen von 50 g/km oder weniger oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40 km. Wenn Ihr PHEV keine dieser Anforderungen erfüllt, ist es nicht berechtigt.

Wo bringt man eine E-Plakette an?

Die E-Plakette muss so an der Heckscheibe des Fahrzeugs angebracht werden, dass sie gut sichtbar ist. Bitte beachten Sie: Die grüne Umweltplakette muss dagegen immer an der Frontscheibe angebracht werden.

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