Wer kann eine E-Plakette bekommen?
Sie können Anspruch auf eine E-Plakette haben, wenn Ihr Fahrzeug außerhalb Deutschlands zugelassen ist und es sich um ein Batterie-Elektrofahrzeug (BEV), ein Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV) oder einen Plug-in-Hybrid (PHEV) handelt, der mindestens eines dieser Kriterien erfüllt: CO₂-Emissionen von 50 g/km oder weniger oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40 km. Benzin- und Dieselfahrzeuge (einschließlich EURO 6), Mild-Hybride (ohne Plug-in) und PHEV, die diese Kriterien nicht erfüllen, sind nicht berechtigt.
In Deutschland zugelassene Fahrzeuge dürfen keine blaue E-Plakette erhalten. Der Grund dafür ist, dass sie mit dem E-Kennzeichen bereits eine eigene entsprechende Kennzeichnung haben.
Berechtigt:
- Batterie-Elektrofahrzeug (BEV)
- Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV)
- Plug-in-Hybrid (PHEV)
- Voraussetzungen:
- CO₂ ≤ 50 g/km oder
- rein elektrische Reichweite ≥ 40 km, wenn die Erstzulassung nach 2018 erfolgte, oder
- rein elektrische Reichweite ≥ 30 km, wenn die Erstzulassung vor 2018 erfolgte
- Voraussetzungen:
Nicht berechtigt:
- Benzin-/Dieselfahrzeuge (einschließlich EURO 6)
- LPG-/Gasfahrzeuge
- Mild-Hybride
- Nicht berechtigte PHEV
Für wen lohnt sich die E-Plakette?
Wann sich die E-Plakette in der Regel lohnt
Die E-Plakette lohnt sich in der Regel, wenn Ihr Fahrzeug außerhalb Deutschlands zugelassen ist und Ihr Heimatland nicht bereits eine gleichwertige Kennzeichnung für Elektrofahrzeuge ausstellt, die in Deutschland anerkannt wird. Sie hilft Ihnen dabei, lokale Vorteile der Elektromobilität zu nutzen, zum Beispiel Parkvorteile (z. B. Gebührenbefreiung oder längere zulässige Parkdauer), Zugang zu bestimmten Straßen oder Fahrstreifen und lokale Zufahrtsausnahmen. Diese Vorteile gelten nur dort, wo sie offiziell eingeführt und eindeutig ausgeschildert wurden.