Das Dieselverbot in Berlin
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ältere Dieselautos ausgewählte Teile und Straßen Berlins nicht befahren dürfen. Darüber hinaus hat Berlin in vielen Bereichen das Tempolimit für sämtliche Autos auf 30 km/h reduziert.
Welche Teile von Berlin sind von den Einschränkungen betroffen?
Seit Ende August 2019 sind Dieselautos mit einer Schadstoffnorm unter Euro 6 von 8 wichtigen Straßen im Stadtzentrum ausgeschlossen: Alt-Moabit, Brückenstraße, Friedrichstraße, Hermannstraße, Leipziger Straße, Reinhardstraße, Silbersteinstraße und Stromstraße. Das Dieselverbot gilt somit noch nicht für ganz Berlin.
Seit August 2019 ist das Tempolimit in mehr als 30 Bereichen für sämtliche Fahrzeuge, also NICHT NUR für Dieselautos, auf 30 km/h reduziert, und zwar auf der Danziger Straße, der Müllerstraße, der Kaiser-Friedrich-Straße, dem Spandauer Damm und dem Tempelhofer Damm.
Wann tritt das Verbot in Kraft?
Im August 2019 traten Einschränkungen für das Befahren der oben genannten Straßen mit Dieselautos in Kraft. Darüber hinaus wurde im selben Monat die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge, unabhängig von der Motorart, auf 30 km/h reduziert.
Welche Autos sind von dem Verbot betroffen?
Die Einschränkungen gelten für deutsche und ausländische Diesel-Pkw oder Lkw, die nicht die Euro-6-Norm erfüllen. Einstweilen gilt eine Ausnahme für Anwohner, Lieferfahrzeuge, Wartungsfahrzeuge, Polizeiwagen, Rettungswagen, Feuerwehrwagen usw.