IGL Pickerl
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Österreich teilt Fahrzeuge in mehrere Klassen ein. Nur für einige dieser Klassen ist eine Umweltplakette vorgeschrieben. Für die übrigen gilt die Pflicht bis auf Weiteres nicht. Betrachten wir zunächst diejenigen Fahrzeugklassen, die für uns wichtig sind:
Die Pflicht, eine Feinstaubplakette anzubringen, gilt nur für Fahrzeuge der Klasse N, (einschließlich N1, also Kleinlastwagen). Für andere Fahrzeugklassen ist bis auf Weiteres keine Plakette erforderlich. Von der Kennzeichnungspflicht für Kraftfahrzeuge befreit sind somit Pkw (M1), Busse (M2, M3), Motorräder (L) und Zugmaschinen (T). Historische Fahrzeuge mit Oldtimer-Kennzeichen und Oldtimer-Zertifikat haben eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Niedrig-Emissionszone.
Österreich unterscheidet sechs Stufen der Luftverschmutzung, das heißt, Sie können für Ihr Fahrzeug eine von sechs verschiedenen Umweltplaketten bekommen, die das Fahrzeug einer bestimmten Schadstoffklasse zuordnen.
Umweltplaketten werden auf der Grundlage der EU-Schadstoffrichtlinie (ECE-Regelung) ausgegeben. Für die Umweltplakette müssen Sie lediglich die Zulassungsbescheinigung für Ihr Fahrzeug (Teil II) vorweisen. Anschließend erhalten Sie die entsprechende Plakette. Für die Online-Bestellung der Feinstaubplakette, die Ihnen binnen 14 Tagen per Post geschickt wird, müssen Sie uns nur eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeugs senden. Den Rest übernehmen wir für Sie.