Braucht man für die Einfahrt in die Umweltzone Burgenland eine IGL Umweltplakette? Welche Umweltplakette wird in der Umweltzone Burgenland benötigt? Bitte lesen Sie weiter.
Erforderliche IGL Umweltplakette in Burgenland
Gelber Pickerl - Euro 3 und höher
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Die Umweltplakette ist unbegrenzt gültig und muss in der unteren rechten Ecke der Windschutzscheibe angebracht werden.
In den Umweltzonen in ganz Österreich gelten Einschränkungen für Fahrzeuge der Kategorien N1, N2 und N3. Dazu zählt die Umweltzone im Burgenland, die auch die Bezirke Eisenstadt, Rust, Eisenstadt Umgebung, Güssing, Mattersburg, Jennersdorf, Neusiedl am See, Oberpullendorf und Oberwart umfasst.
Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von bis zu 2,180 € geahndet.
Mehr über die verschiedenen Versionen der Umweltplaketten erfahren Sie im Abschnitt Versionen der Umweltplaketten.
Seit dem 01.10.2018 gilt für Fahrzeuge der Kategorien N1, N2 und N3 eine Beschränkung: Das Befahren ist nur mit Fahrzeugen erlaubt, die die Emissionsklasse EURO 3 oder höher haben. In der Umweltzone Burgenland ist also die farbige Pickerl-Plakette an der Windschutzscheibe anzubringen. Diese Plakette weist die Emissionsklasse aus. Zuwiderhandlungen werden massiv geahndet, das Bußgeld kann bis zu 2,180 € betragen.
Die Umweltzone umfasst das gesamte Gebiet des Burgenlandes, also eine Fläche von 3.962 km².
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| Datum | Maßnahmen |
|---|---|
| Ab 1.10. 2018 | Einschränkungen für Lkw. Einfahrt nur für Fahrzeuge mit Emissionsklasse EURO 3 und höher |
| Ab 1.10. 2017 | Einschränkungen für Lkw. Einfahrt nur für Fahrzeuge mit Emissionsklasse EURO 2 und höher |
| Ab 1.09. 2017 | trat in der Burgenland eine Umweltzone in Kraft |