Braucht man für die Einfahrt in die Umweltzone Straßburg eine Crit'Air Umweltplakette? Welche Umweltplakette wird in der Umweltzone Straßburg benötigt? Bitte lesen Sie weiter.
Erforderliche Crit'Air Umweltplakette in Straßburg
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Bei einer Verschlechterung der Luftqualität ist die Einfahrt nur für Fahrzeuge mit gültiger Crit’Air Umweltplakette und nur mit reduzierter Geschwindigkeit erlaubt. Die genauen Regeln für die Einfahrt in die Umweltzone in Straßburg hängen von der aktuellen Luftqualität ab und werden mindestens einen Tag im Voraus angekündigt.
Wenn Sie ohne Umweltplakette in der Umweltzone fahren, zahlen Sie ein Bußgeld von € 68, das sich bei verspäteter Zahlung auf € 375 erhöhen kann.
Die Umweltplakette ist unbegrenzt gültig und muss in der unteren rechten Ecke der Windschutzscheibe angebracht werden.
Am 01. November 2017 wurde auch in Straßburg eine so genannte Notfall-Umweltzone (ZPA) eingerichtet. Sowohl französische als auch ausländische Fahrer dürfen die aktivierte Umweltzone nur mit einem gültigen Crit’Air-Aufkleber der Emissionsklasse E, 1, 2 oder 3 befahren. Fahrzeuge ohne Aufkleber oder mit einer geringeren Emissionsklasse sind vom Befahren der Zone ausgeschlossen.
Frankreich versucht ebenso wie Deutschland, Österreich und andere europäische Länder, die Umwelt zu schützen, um die Lebensqualität der Bewohner großer Städte zu verbessern.
Mehr über die verschiedenen Versionen der Umweltplaketten erfahren Sie im Abschnitt Versionen der Umweltplaketten.
Seit dem 01.09.2018 müssen ausländische Fahrzeuge mit der Umweltplakette „Crit’Air” gekennzeichnet werden. Die so genannte Notfall-Umweltzone tritt in Kraft, wenn an mehr als 3 aufeinanderfolgenden Tagen erhöhte Smog-Werte gemessen werden. Dann dürfen nur Fahrzeuge mit der Crit’Air-Plakette der Klasse E, 1, 2 oder 3 in die aktivierte Umweltzone fahren. Es gibt in Frankreich 6 Arten von Plaketten, die zeigen, wie stark das Fahrzeug zur Luftverschmutzung beiträgt. Wer diese Vorschriften nicht einhält, dem droht ein Bußgeld zwischen 68 und 375 €.
Zur Straßburger Umweltzone gehören alle 33 Gemeinden in der Region. Keine Beschränkungen gelten für die Hauptstraßen A4, A35, N83, N353 und D1083.
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| Datum | Maßnahmen |
|---|---|
| 2028 | In der Umweltzone (ZFE) ist ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Crit’Air 5, 4, 3, 2 sowie ohne Einstufung geplant. |
| Ab 1.1.2025 | sind in der Umweltzone (ZFE) Fahrzeuge mit Crit’Air 3 verboten. |
| Ab 1.1.2024 | sind in der Umweltzone (ZFE) Fahrzeuge mit Crit’Air 4 verboten. |
| Ab 1.1.2023 | sind in der Umweltzone (ZFE) Fahrzeuge mit Crit’Air 5 verboten. |
| Am 1.11. 2017 | wurde auch in Straßburg eine Umweltzone (ZPA) eingeführt. |