Braucht man für die Einfahrt in die Umweltzone Marseille eine Crit'Air Umweltplakette? Welche Umweltplakette wird in der Umweltzone Marseille benötigt? Bitte lesen Sie weiter.
Erforderliche Crit'Air Umweltplakette in Marseille
Crit'Air 3 und besser
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Bei einer Verschlechterung der Luftqualität ist die Einfahrt nur für Fahrzeuge mit gültiger Crit’Air Umweltplakette und nur mit reduzierter Geschwindigkeit erlaubt. Die genauen Regeln für die Einfahrt in die Umweltzone in Marseille hängen von der aktuellen Luftqualität ab und werden mindestens einen Tag im Voraus angekündigt.
WWenn Sie ohne Umweltplakette in der Umweltzone fahren, zahlen Sie ein Bußgeld von € 68, das sich bei verspäteter Zahlung auf € 375 erhöhen kann.
Die Umweltplakette ist unbegrenzt gültig und muss in der unteren rechten Ecke der Windschutzscheibe angebracht werden.
Am 01. Januar 2019 wurde auch in Marseille eine so genannte Notfall-Umweltzone (ZPA) eingerichtet. Sowohl französische als auch ausländische Fahrer dürfen die aktivierte Umweltzone nur mit einer gültigen Crit’Air-Plakette befahren. Bisher ist nicht bekannt, welche Klassen vom Befahren ausgeschlossen sein werden. Aktuelle Informationen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Frankreich versucht ebenso wie Deutschland, Österreich und andere europäische Länder, die Umwelt zu schützen, um die Lebensqualität der Bewohner großer Städte zu verbessern.
Mehr über die verschiedenen Versionen der Umweltplaketten erfahren Sie im Abschnitt Versionen der Umweltplaketten.
Seit dem 01.01.2019 müssen ausländische Autos mit der Umweltplakette „Crit’air“ gekennzeichnet werden. Diese so genannte Notfall-Umweltzone tritt in Kraft, wenn der erhöhte Ozonwert länger als drei Tage anhält. Die genauen Bedingungen und die territoriale Reichweite sind zwar noch nicht bekannt, aber es ist davon auszugehen, dass Fahrzeuge mit einer Crit’Air-Plakette der Emissionsklassen 4 und 5 ausgeschlossen werden.
Es gibt in Frankreich 6 Arten von Plaketten, die zeigen, wie stark das jeweilige Fahrzeug zur Luftverschmutzung beiträgt. Wer sich an diese Vorschriften nicht hält, dem droht ein Bußgeld zwischen 68 und 375 Euro.
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| Datum | Maßnahmen |
|---|---|
| Ab 1.9.2023 | sind in der Umweltzone (ZFE) Fahrzeuge mit Crit’Air 4 verboten. |
| Ab 1.9.2022 | führte Marseille eine Umweltzone (ZFE) ein und schloss gleichzeitig Fahrzeuge mit Crit’Air 5 aus. |
| Am 1.1. 2019 | wurde auch in Marseille eine Umweltzone (ZPA) eingeführt. |