Braucht man für die Einfahrt in die Umweltzone Lille eine Crit'Air Umweltplakette? Welche Umweltplakette wird in der Umweltzone Lille benötigt? Bitte lesen Sie weiter.
Erforderliche Crit'Air Umweltplakette in Lille
CritAir 4 oder 3 und besser
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Werden die Grenzwerte überschritten, so dürfen allenfalls Fahrzeuge mit einer gültigen Crit’Air-Umweltplakette der Klasse E, 1, 2 oder 3 hineinfahren. Fahrzeuge mit einer geringeren Klasse sind ausgeschlossen.
Wer ohne die Plakette in die aktivierte Umweltzone fährt, zahlt ein Bußgeld von 68 €, das sich im Falle eines Zahlungsverzugs auf 375 € erhöhen kann.
Die Umweltplakette ist unbegrenzt gültig und muss in der unteren rechten Ecke der Windschutzscheibe angebracht werden.
Wie in Paris, so wurden auch in Lille und anderen Städten Umweltzonen eingerichtet. Seit dem 01. April 2017 brauchen die Fahrer ausländischer Fahrzeuge eine Umweltplakette, um Lille zu befahren. Es handelt sich um die so genannte Notfall-Umweltzone (ZPA), die in Kraft tritt, wenn die Emissionswerte außergewöhnlich schlecht sind.
Ebenso wie Deutschland, Österreich und andere europäische Länder ist auch Frankreich bestrebt, den Umweltschutz und die Lebensqualität der Bürger in den größeren Städten zu verbessern.
Mehr über die verschiedenen Versionen der Umweltplaketten erfahren Sie im Abschnitt Versionen der Umweltplaketten.
Seit dem 01.04.2017 müssen ausländische Fahrzeuge mit der Umweltplakette „Crit’Air” gekennzeichnet werden. Die so genannte Notfall-Umweltzone tritt in Kraft, wenn die Smog-Werte deutlich ansteigen. Dann dürfen allenfalls Fahrzeuge mit der Crit’Air-Plakette der Klasse E, 1, 2 oder 3 in die aktivierte Umweltzone fahren. Es gibt in Frankreich 6 Arten von Plaketten, die zeigen, wie stark das Fahrzeug zur Luftverschmutzung beiträgt. Wer diese Vorschriften nicht einhält, dem droht ein Bußgeld zwischen 68 und 375 €.
Zur Umweltzone von Lille zählen insgesamt 12 Gemeinden: Lille, Hellemmes, Lambersart, Lezennes, Lomme, La Madeleine, Marcq-en-Baroeul, Marquette-lez-Lille, Mons-en-Baroeul, Ronchin, Saint-André-lez-Lille und Lille-Sequedin. Keine Verbote oder Beschränkungen gelten für die Hauptstraßen A1, A22, A25, N227 und D652.
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| Datum | Maßnahmen |
|---|---|
| Am 1.4. 2017 | trat in Lille eine Umweltzone für Notfälle (ZPA) in Kraft. |