Die Umweltzonen in Frankreich weisen diverse Besonderheiten auf, die Sie aus den Nachbarländern wie Deutschland oder Österreich wahrscheinlich nicht kennen, selbst wenn sie diese häufig besuchen. Die erste Besonderheit betrifft die Gültigkeitsdauer der französischen Umweltzonen. Kurz nach der Einführung galten die Umweltzonen nur für französische Fahrer (d. h. für alle Autos mit französischem Nummernschild). Die Umweltzonen für ausländische Autos gelten ab dem 01.02.2017. Das heißt, dass Sie ab diesem Datum eine Feinstaubplakette brauchen, wenn Sie nach Paris oder in andere französische Städte fahren.
Die Feinstaubplakette ist nur zu bestimmten Zeiten erforderlich
Eine weitere Besonderheit der Umweltzonen in Frankreich ist die zeitliche Begrenzung. Das Straßenschild kann nicht nur den Anfang einer Umweltzone anzeigen, sondern auch Informationen zu den Geltungszeiten aufweisen, zum Beispiel „von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr“. Das heißt, zu diesen angegebenen konkreten Zeiten muss ein Auto eine Feinstaubplakette vorweisen, damit es in die jeweilige Zone kann. Außerhalb dieser Zeiten können Sie ohne Umweltplakette durch diese Gegend fahren!
Zeitfenster sind in Frankreich sehr üblich. Eine ähnliche Situation existiert in Paris seit 2015: Busse und Lkws über 3,5 Tonnen und mit einem Herstellungsdatum vor dem 01.10.2001 dürfen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr nicht in die Stadt. Die Feinstaubplakette hilft somit dabei, Verkehrsstaus in den Städten zu reduzieren.
So wie die Einführung der Umweltzonen voll und ganz jeder Stadt selbst obliegt, entscheiden die französische Städte auch selbst über die zeitlichen Beschränkungen für die Umweltzonen.
Schwere Geldbußen
Sie müssen mit einer schweren Geldbuße rechnen, wenn Sie ohne Feinstaubplakette in eine Umweltzone fahren. Unabhängig davon, ob Sie zum ersten Mal in Frankreich sind oder das Land regelmäßig besuchen, raten wir Ihnen, sich die richtige Umweltplakette zu kaufen. Da die Plakette unbegrenzt gültig ist, dient sie ihnen auch für immer.
Nach Einführung der Umweltzonen in Paris gab es eine Übergangszeit. Zuerst erinnerte die Polizei Fahrer nur an die Verpflichtung, eine Feinstaubplakette zu haben. Inzwischen jedoch kann die Einfahrt in eine Umweltzone ohne Umweltplakette richtig teuer werden. Ab Oktober 2016 wurden Ordnungsgelder in Höhe von 35 Euro erhoben, aber seit Januar 2017 wurden die Geldbußen auf 68 Euro angehoben. Die Strafen für Fahrer, die diese Gesetze missachten, werden also nach und nach angezogen.
Weitere Informationen zu den Crit’Air-Umweltplaketten finden Sie im Abschnitt Französische Umweltplakette.