Braucht man für die Einfahrt in die Umweltzone Tirol eine IGL Umweltplakette? Welche Umweltplakette wird in der Umweltzone Tirol benötigt? Bitte lesen Sie weiter.
Erforderliche IGL Umweltplakette in Autobahn A 12 – Tirol
Österreichische IG-L-Plakette EURO 6
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Auf der Autobahn A12 zwischen Kilometer 6,35 nahe dem Dorf Langkampfen und Kilometer 90 bei Zirl gelten in beiden Richtungen Beschränkungen für Lkw über 7,5 Tonnen.
Auf diesem Abschnitt der A12 ist die Fahrt nur für Fahrzeuge zulässig, die die erforderliche Euroklasse erfüllen. Seit dem 1. Januar 2021 ist nur noch Euro VI erlaubt (sowie reine Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzelle). Die Euroklasse muss durch die österreichische Abgasplakette (Abgasplakette / IG-L-Kennzeichnung) oder durch einen gleichwertigen Nachweis für bestimmte Fahrzeugtypen belegt werden.
In der Nacht ist die Fahrt für die betroffenen schweren Fahrzeuge grundsätzlich verboten. Es gibt begrenzte Ausnahmen (z. B. bestimmte Euro-VI-Fahrten unter strengen Bedingungen).
Winterperiode: 01.11. bis 30.4.
Sommerperiode: 01.05. bis 31.10.
Während der Nachtstunden (22:00-05:00) gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen für alle Fahrzeuge.
Zuwiderhandlungen können Bußgelder von bis zu 2,180 EUR nach sich ziehen.
Die Umweltplakette ist unbegrenzt gültig und muss in der unteren rechten Ecke der Windschutzscheibe angebracht werden.
In den Umweltzonen in ganz Österreich gelten Einschränkungen für Fahrzeuge der Kategorien N1, N2 und N3. Dazu zählt die Umweltzone in Tirol auf der Inntalautobahn A12 zwischen Langkampfen und Zirl sowie die Bezirke: Langkampfen, Angath, Wörgl, Kundl, Radfeld, Kramsach, Münster, Wiesing, Jenbach, Buch in Tirol, Stans, Vomp, Terfens, Weer, Kolsass, Wattens, Volder, Mils, Tulfes, Ampass.
Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von bis zu 2,180 € geahndet.
Mehr über die verschiedenen Versionen der Umweltplaketten erfahren Sie im Abschnitt Versionen der Umweltplaketten.
Seit dem 31.12.2017 gilt für Fahrzeuge der Kategorien N2 und N3 eine Beschränkung: Das Befahren ist nur mit Lkw erlaubt, die die Emissionsklasse EURO 4 oder höher haben. In der Umweltzone Tirol ist also die farbige Pickerl-Plakette an der Windschutzscheibe anzubringen. Zuwiderhandlungen werden massiv geahndet, das Bußgeld kann bis zu 2,180 € betragen.
Die Beschränkung gilt für beide Richtungen des Autobahnabschnitts zwischen Kilometer 6,35 nahe dem Dorf Langkampfen und Kilometer 90 bei Zirl.
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| Datum | Maßnahmen |
|---|---|
| Ab 1.1. 2023 | nur Fahrzeuge der Euro-Klasse VI (NOx-Emissionen nicht über 0.4 g/kWh) sind erlaubt |
| Ab 1.1. 2020 | nur Fahrzeuge der Euro-Klassen V und VI (NOx-Emissionen nicht über 2.0 g/kWh) sind erlaubt |
| Ab 31.12. 2017 | Verschärfung der Bedingungen – Einfahrt nur für Lkw mit Emissionsklasse EURO 4 und höher |
| Ab 1.5. 2017 | Einfahrt nur für Fahrzeuge mit Emissionsklasse EURO 3 und höher |
| Ab 1.5. 2017 | trat in der A 12 – Tirol eine Umweltzone in Kraft |